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Registrierkassenpflicht
Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016
Wie bereits aus den Medien zu entnehmen war, wird ab 1.1.2016 bei Bargeschäften die Verwendung einer elektronischen Registrierkassa vorgeschrieben.
Registrierkassengesetz 2017
Die Entwicklungs- und Testphase für die Erweiterung „RKS-V“ (Registrierkassensicherheitsverordnung) ist abgeschlossen. Die seit 2016 notwendige elektronische Ausstellung eines Verkaufsbelegs wird im kommenden Jahr um die Manipulationssicherheit ergänzt. Intensive Monate der Umsetzung nähern sich dem Ende. Wir freuen uns, mit der Auslieferung der mit 2017 notwendigen Erweiterung von Pro Fashion PRO beginnen zu können.
Folgende Werte sind für die Signaturerstellung notwendig:
1. Kassenidentifikationsnummer
2. Fortlaufende Nummer des Barumsatzes
3. Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
4. Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt
5. Mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselter Stand des Umsatzzählers
(in ganzen Hundertern)
6. Seriennummer des Signaturzertifikates
7. Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes des Datenerfassungsprotokolls (letzte 10 Stellen).